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Eigentümergemeinschaft in Selbstverwaltung: Das sind die Herausforderungen

Wenn eine Eigentümergemeinschaft gemeinsam ein Haus besitzt, musste dafür in der Vergangenheit ein Verwalter bzw. eine Verwaltung bestimmt werden. Rechtliche Grundlage hierfür war das Wohneigentumsgesetz (WEG) aus dem Jahr 1951, das allerdings seit Beginn der 90er Jahre von vielen Eigentümergemeinschaften als nicht mehr zeitgemäß bemängelt wurde. Heute kann sich diese unter bestimmten Bedingungen selbst verwalten, doch dabei entstehen erhebliche Risiken. Diese machen eine genaue Abwägung der Vor- und Nachteile notwendig.

Die aktuelle Rechtslage

Seit der Jahrtausendwende begannen auch die deutschen Gerichte damit, Druck auf den Gesetzgeber auszuüben, dieser müsse das WEG ändern. Den Anfang machte der Bundesgerichtshof in einem „ersten Jahrhunderturteil“ im Jahr 2000.

Die Novelle folgte schließlich 2007. Seit diesem Zeitpunkt ist eine Selbstverwaltung der Eigentümer erlaubt. Dies regelt § 21 der Neufassung. Allerdings „kann eine Verwaltung nicht ausgeschlossen werden“, heißt es im Juristendeutsch weiter. Konkret bedeutet dies: Wenn auch nur ein Eigentümer einen Verwalter verlangt, muss dieser von der Gemeinschaft bestellt werden.

Ein Eigentümer als Verwalter

Der große Vorteil der Selbstverwaltung der Eigentümergemeinschaft liegt auf der Hand: Die Kosten für den Verwalter bzw. die verwaltende Firma werden eingespart. Der Nachteil ist der Umstand, dass es feste Zuständigkeiten geben muss. Ein Verwalter ist für eine fehlerhafte Ausführung seiner Aufgaben haftbar. Soll eine Verwaltung gemeinschaftlich durchgeführt werden, so müssen die Zuständigkeiten klar aufgeteilt werden – und zwar unter voller Haftbarkeit.

Nicht in jedem Fall ist aber beispielsweise ein Eigentümer ein Experte auf „seinem“ Verwaltungsgebiet. Deshalb kann auch nur einer der Eigentümer als Verwalter eingesetzt werden, der dann beispielsweise kostenfrei arbeitet. Möglich ist dies auf zwei Wegen: Entweder er wird ganz normal über einen Vertrag bestellt oder er ist inoffiziell tätig. In jedem Fall haftet er aber erst einmal alleine. Es empfiehlt sich deshalb, einen Verwaltervertrag aufzusetzen, in dem er auf seinen Lohn gegen eine geteilte Haftung verzichtet.

Die Schwierigkeiten der Selbstverwaltung

Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Verwaltungsaufgaben vor. Diese sind das Aufstellen (und die Durchsetzung) einer Hausordnung, die Instandhaltung der Immobilie, die angemessene Versicherung des Gebäudes (Feuer, Haftpflicht), Aufbau einer Instandhaltungsrücklage, Aufstellung eines Wirtschaftsplans inklusive ordentlicher Fakturierung, Versteuern zusätzlicher Einnahmen durch die Immobilie (Miete, etc.) sowie die das Zulassen des Aufbaus von Rundfunk- sowie Fernsprechanlagen und Energieversorgungsanschlüssen.

Zusätzlich müssen noch Eigentümerversammlungen abgehalten werden. Beschließt die Eigentümergemeinschaft, sich selbst zu verwalten, müssen all diese Punkte erledigt werden. Dabei gilt es häufig, spezielle gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen. Die klassischen Schwierigkeiten der Selbstverwaltung sind deshalb einer sehr hoher und komplizierter Arbeitsaufwand sowie die Notwendigkeit, juristisches Expertenwissen zu besitzen. Außerdem muss die Haftbarkeit zur allgemeinen Zufriedenheit geklärt sein. Praktisch gibt es in dieser Frage die meisten Probleme.

Hilfreiche Programme für die Selbstverwaltung

Eine der Schwierigkeiten der Selbstverwaltungen ist durch das IT-Zeitalter deutlich erleichtert worden. Mit den passenden Softwareangeboten kann der Verwaltungsaufwand deutlich erleichtert werden. Dabei helfen schon gängige Office-Programme wie Excel oder Word. Doch es gibt auch spezialisierte Hausverwaltungssoftware, auf die man vor allem deshalb vertrauen sollte, weil sie auch die finanziellen Punkte berücksichtigt.

So muss beispielsweise die Buchführung transparent erfolgen. Erwirtschaftet die Eigentümergemeinschaft mit der Immobilie Gewinne, besteht auch eine Bilanzierungspflicht. Solche Funktionen sind beispielsweise in der Hausverwaltungssoftware von Lexware enthalten.

Fazit: Ist die Selbstverwaltung sinnvoll?

Es lässt sich nicht generell sagen, ob eine Selbstverwaltung sinnvoll ist oder nicht. Sie bietet stets den Vorteil, dass sie deutlich günstiger ist. Allerdings müssen hierfür die Fragen der Haftung sowie der zu erledigenden Arbeit zur allgemeinen Zufriedenheit geklärt werden. Die Erfahrung lehrt, dass eine Selbstverwaltung dann sinnvoll sein kann, wenn wenige Eigentümer vorhanden sind.

Teilen sich beispielsweise nur drei Parteien die Immobilie, die alle noch gemeinsam in dem Gebäude leben, ist eine Selbstverwaltung denkbar. Durch die passende Software werden die meisten Aufgaben zur Routine. Zudem sorgen die Eigentümer, die gemeinsam eine Immobilie bewohnen, schon aus Eigennutz dafür, dass diese pfleglich behandelt wird.

Wächst jedoch die Zahl der Eigentümer auf fünf oder mehr und wird das Gebäude auch von Mietern bewohnt, dann ist die Selbstverwaltung in der Regel zu aufwendig und riskant. In diesem Moment macht eine externe Verwaltung mehr Sinn.

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